Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einführung

Die Ubiscore Plattform für Bewertungen von Unternehmen im Bereich Datenschutz wird von der Ubiscore GmbH, Fürbringer Straße 15, 10961 Berlin (nachfolgend „Ubiscore GmbH“ genannt), betrieben. Die von Ubiscore GmbH erbrachten Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung gestellt.

§1 Geltungsbereich und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(1) Ubiscore GmbH bietet ihre Dienstleistungen nicht gegenüber Verbrauchern an. Mit Abgabe des Angebots auf Vertragsschluss bestätigt der Kunde, dass er kein Verbraucher ist und auch nicht für einen Verbraucher handelt.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung auf alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und Ubiscore GmbH.

(3) Ubiscore GmbH ist berechtigt, diese AGB zu ändern, sofern dies aus triftigen Gründen notwendig erscheint. Dies umfasst insbesondere Fälle, in denen Anpassungen an die Rechts- und Gesetzeslage oder an neue technische Entwicklungen erforderlich sind, Regelungslücken geschlossen werden sollen, das Leistungsspektrum von Ubiscore GmbH verändert wird oder dies zum Vorteil des Kunden geschieht. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört und wird dadurch die Änderung dem Kunden unzumutbar, so unterbleibt die Änderung.

(4) Ubiscore GmbH wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung schriftlich oder in Textform unterrichten.

(5) Im Falle einer Änderung der AGB hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Hierauf wird Ubiscore GmbH den Kunden in der Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen.

(6) Der Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwaige Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn Ubiscore GmbH diesen ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.

§2 Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Ubiscore GmbH den Antrag des Kunden auf Abschluss eines Vertrags in Textform annimmt.

§3 Pflichten der Ubiscore GmbH

(1) Ubiscore GmbH sammelt mithilfe von Web-Crawler und Web-Scraper regelmäßig öffentlich verfügbare Daten der beauftragten Website(s) und Applikation(en) sowie externe Quellen und wertet diese Daten automatisiert und manuell aus. Darüber hinaus interagiert Ubiscore GmbH mit dem Betreiber der beauftragten Website(s) oder Applikation(en) (z.B. durch Versenden von Test-Mails) von Zeit zu Zeit und wertet die dadurch entstandenen Daten ebenfalls automatisiert und manuell aus.

(2) Ergebnis der Datensammlung und -auswertung ist der sog. Ubiscore, der das Datenschutzniveau bewertet. Der Ubiscore und weitere Informationen (z.B. Unternehmensname, eingesetzte Technologien und Dienstleister, Datenschutzerklärung verfügbar ja/nein) werden in einer Datenbank aufbereitet und öffentlich verfügbar gemacht.

(3) Ubiscore GmbH wird dem Kunden ein Siegel nach Ermittlung des Ubiscore zur Verfügung stellen, dass dieser nach Maßgabe von § 4 platzieren kann.

(4) Der Ubiscore wird von Ubiscore GmbH eigenständig ermittelt. Der Kunde hat weder Anspruch auf einen bestimmten Ubiscore noch darauf, dass die Ableitung eines Ubiscore aus den gesammelten Daten während der Vertragslaufzeit unverändert bleibt. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, von Ubiscore GmbH zu erfahren, wie sich aus den gesammelten Daten der Ubiscore ableitet.

§4 Siegel

(1) Ubiscore GmbH behält sich das Recht vor, das Siegel gemäß § 3 Abs. 3 für einzelne Domains oder für alle Domains des Kunden bzw. für den Kunden zu vergeben. Ubiscore GmbH behält sich das Recht vor, dies während der Vertragslaufzeit zu ändern.

(2) Sofern das Siegel für einzelne Domains vergeben wird, gilt: mit Zurverfügungstellung des Siegels erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, weltweite Recht, das Siegel auf der entsprechenden Domain öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht erlischt automatisch, sobald die entsprechende Domain nicht mehr Vertragsbestandteil zwischen dem Kunden und Ubiscore GmbH ist. 

(3) Sofern das Siegel für alle Domains des Kunden oder den Kunden vergeben wird, gilt: mit Zurverfügungstellung des Siegels erhält der Kunde das nicht-ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, weltweite Recht, das Siegel auf den entsprechenden Domains des Kunden öffentlich zugänglich zu machen. Das Recht erlischt automatisch, sobald das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Ubiscore GmbH endet.

(4) Sofern Ubiscore GmbH das Siegel als Datei anstatt per Verlinkung zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, das Siegel mit einem Link zu versehen, der auf den entsprechenden Eintrag der Domain des Kunden in der Datenbank von Ubiscore GmbH verweist.

(5) Dem Kunden ist es nicht gestattet, das Siegel in irgendeiner Weise zu bearbeiten.

§5 Vergütung

(1) Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Sofern nichts anderes bestimmt ist, erstellt Ubiscore GmbH am Ende eines Kalendermonats eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig wird.

(2) Ubiscore wird verschiedene Bezahlmethoden anbieten. Falls Ubiscore GmbH das SEPA-Lastschriftverfahren anbietet, stellt der Kunde sicher, dass die für einen problemlosen Lastschrifteinzug notwendige Deckung auf dem Konto vorhanden ist. 

(3) Sollte Ubiscore GmbH die Möglichkeit anbieten, die Leistung für einen begrenzten Zeitraum kostenlos zu nutzen (z.B. sog. Trial Period bzw. Testphase), so beginnt die Vergütungspflicht des Kunden erst nach Auswahl eines Tarifs und nach Ablauf dieses begrenzten Zeitraums. Sofern kein Tarif ausgewählt wurde, endet die Testphase automatisch.

§6 Preisanpassung

(1) Ubiscore GmbH wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen anpassen.

(2) Preisänderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen vor dem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht im Falle einer Preisanhebung das Recht zu, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Ubiscore GmbH wird den Kunden in der Mitteilung über die Preisänderung auf das Kündigungsrecht gesondert hinweisen.

§7 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf die im Einzelvertrag bzw. Tarif/Vergütungsmodell bestimmte Laufzeit geschlossen.

(2) Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um die gemäß Abs. 1 bestimmte Laufzeit, sofern nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der vereinbarten bzw. jeweils verlängerten Laufzeit ordentlich kündigt. 

(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§8 Datenschutz

Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von Ubiscore GmbH automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (z. B. Erstellung Ubiscore, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt und können zur Durchführung des Vertragsverhältnisses an beauftragte Dritte weitergegeben werden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung: https://www.ubiscore.com/de/datenschutzerklaerung/. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Ubiscore GmbH ist für die Speicherung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe der Daten verantwortlich.

§9 Haftung der Ubiscore GmbH

(1) Ubiscore GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Ubiscore GmbH haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Ubiscore GmbH jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach den Sätzen 2-4 beträgt zwei Jahre. Ubiscore GmbH haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(2) Der vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach pro Kalenderjahr auf die Hälfte der von Ubiscore GmbH in diesem Kalenderjahr von dem Kunden erhaltenen Vergütung beschränkt.

(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Fall der Übernahme einer Garantie durch Ubiscore GmbH. Die Haftung von Ubiscore GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Ubiscore GmbH.

(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§10 Vertraulichkeit

(1) Der Vertrag und alle Informationen über das Geschäft und/oder die Tätigkeiten der jeweiligen Partei sowie vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse, die der Kunde Ubiscore GmbH offenbart bzw. Ubiscore GmbH dem Kunden offenbart (insgesamt „vertrauliche Informationen“), werden vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung vertraglicher Pflichten durch Ubiscore GmbH erforderlich. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Ubiscore GmbH und Ubiscore GmbH verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass weder sie selbst noch ihre Mitarbeiter oder Vertreter vertrauliche Informationen zu ihrem persönlichen Vorteil benutzen oder vertrauliche Informationen Dritten offenlegen oder zugänglich machen. Dritte sind nicht mit Ubiscore GmbH verbundene Unternehmen.

(2) Jede Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen gestohlen werden, in die Hände Unbefugter fallen oder Dritten enthüllt werden, in deren Fall die preisgebende Partei der anderen Partei keine schriftliche Genehmigung zur Offenlegung dieser vertraulichen Informationen erteilt hat, und hinsichtlich der Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass sich diese mindestens auf demselben Niveau befinden wie bei den eigenen vertraulichen Informationen der empfangenden Partei. Werden einer Partei Fälle von Offenlegung, Veruntreuung oder missbräuchlicher Verwendung vertraulicher Informationen durch einen Dritten bekannt, dann ist sie verpflichtet, die betroffene Partei unverzüglich und in schriftlicher Form davon in Kenntnis zu setzen. Sollte die betroffene Partei im Zuge dessen rechtliche und/oder gerichtliche Schritte einleiten, erklärt sich die andere Partei einverstanden, die für die erfolgreiche Verfolgung der eingeleiteten rechtlichen und/oder gerichtlichen Schritte erforderliche Unterstützung zu geben.

(3)  Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen:

(a) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich (gewesen) sind, ohne dass dies durch eine Verletzung der vorliegenden Vereinbarung durch eine Partei, ihre Mitarbeiter oder Vertreter zustande gekommen wäre;

(b) die sich – wobei das frühere Datum maßgebend ist – zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Offenlegung durch die preisgebende Partei bereits im Besitz der Partei befanden, was sich durch Akten und Unterlagen der Partei nachweisen lässt und dieser nicht im Zuge einer Verletzung der Vertraulichkeitspflicht zukamen;  

(c) die die Partei rechtmäßig von einem Dritten erhielt, der uneingeschränkt zur Offenlegung dieser Informationen befugt ist und mit dieser Offenlegung weder gegen die vorliegende noch eine andere Vereinbarung verstoßen hat, oder

(d) die die Partei selbstständig, ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen und ohne gegen die Vertraulichkeitspflicht zu verstoßen, erarbeitet oder ihre Erarbeitung in Auftrag gegeben hat.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und alle auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen sowie der Kollisionsregeln des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

(2)  Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und/oder einem Vertrag ist der Sitz von Ubiscore GmbH.

(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Ubiscore GmbH an Dritte ist ausgeschlossen.

 
14. Januar 2023